Frankfurt Heddernheim sucht Unterstützungskraft!
Du hast ein Herz für Kinder? Du willst in die Praxis einsteigen und bringst jede Menge Tatkraft mit? Du bist engagiert, zugewandt und offen für individuelle Bedürfnisse der Kinder? Eine offene und wertschätzende Kommunikation ist für dich das A und O?
Dann suchen wir genau dich! Du bist kommunikationsstark und emphatisch. Du unterstützt die pädagogischen Fachkräfte unseres Kinderladens verantwortungsbewusst bei der Förderung von sozialem Lernen und der Gestaltung von Bildungsräumen. Dabei planst und leitest du gemeinsam mit deinem Team altersgerechte Projekte an und machst Angebote. Bei Konflikten arbeitest du aktiv und konstruktiv an einer Lösung mit.
Wir sind gespannt auf deine Unterstützungskraft als
Studentische Aushilfe (m/w/d) für unseren Kinderladen „Hoppetosse“ für 15-20 Std./Woche
Für diese Position benötigst du …
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für einen anerkannten Studiengang – wünschenswert: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften oder Heilpädagogik
- Erfahrung im Umgang mit Kindern
Das klingt gut?
Dann sind wir gespannt auf deine Ideen und Erfahrungen! Bitte sende uns deine Bewerbung unter der Referenz Studentische Aushilfe (m/w/d) Kinderladen „Hoppetosse“ über unser Jobportal.
Unsere Abteilung Recruiting freut sich darauf, dir weitere Informationen zu diesem Jobangebot zu geben:
Jutta Jordan
Tel.: 069 3487270 - 96
Nuria Hoffmann
Tel.: 069 3487270 - 59
Wer wir sind
Der Sozialpädagogische Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V. ist ein anerkannter freier Träger von Kindertagesstätten in Frankfurt am Main. Mit ca. 90 Einrichtungen für ca. 3.000 Kinder bieten wir über 1.100 Mitarbeitenden ein berufliches Zuhause. Alles weitere über uns erfährst du auf unserer Homepage, schau am besten gleich mal vorbei: www.sozpaed-verein.de
Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V.
Mainkurstraße 2
60385 Frankfurt am Main
Nach dem 01.01.1971 geborene Bewerber:innen müssen laut Masernschutzgesetz vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen einer ausreichenden Immunität gegen Masern nachweisen. Eine Beschäftigung ist ohne diesen Nachweis nicht möglich.